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Wahlen

Am 9. Juni 2024 finden die Kommunal- und die Europawahlen statt. Das Europäische Parlament wird dann zum zehnten Mal gewählt.

Die Wahlbenachrichtigungen wurden bereits zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung informiert darüber, in welchem Wahllokal man wählen muss. Auf der Rückseite enthält sie einen Antrag auf Briefwahlunterlagen. Personen die noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich beim Wahlbüro (Telefon 07071 204-1600 oder E-Mail wahlen@tuebingen.de) erkundigen, ob sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Wer seine Wahlbenachrichtigung verlegt hat, kann auch nur mit dem Personalausweis oder Reisepass wählen. In welchem Wahllokal man seine Stimme abgeben muss, steht auf der Wahlbenachrichtigung und kann auch im Wahlraumfinder abgerufen werden.
 

Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen werden den Wählerinnen und Wählern ab dem 23. Mai 2024 nach Hause geschickt. Dort kann man sie in Ruhe ausfüllen und am Wahltag in das Wahllokal mitbringen.

Den Stimmzettel für die Europawahl erhält man außer bei der Briefwahl erst im Wahllokal.


Informationen zur Briefwahl finden Sie unter www.tuebingen.de/briefwahl

Für Fragen rund um die Wahlen kann man sich an das Wahl-Team der Universitätsstadt Tübingen wenden:

E-Mail wahlen@tuebingen.de
Telefon 07071 204-1600

Broschüre zu den Kommunalwahlen

Der Integrationsrat Tübingen hat eine Broschüre erstellt, die sich insbesondere an EU-Bürger_innen richtet. Sie informiert über die Arbeit des Kreistags, des Gemeinderats und der Ortschaftsräte und beantwortet Fragen wie: Was entscheidet der Kreistag? Was entscheidet der Gemeinderat? Was entscheiden die Ortschaftsräte? Wie funktioniert das Verfahren für die Wahl? Wie kann man wählen?

Zum Herunterladen

Broschüre des Integrationsrats