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Plakatierung auf öffentlicher Verkehrsfläche

Das kulturelle Leben in Tübingen durch eine reichhaltige und vielfältige Veranstaltungskultur wird geprägt. Konzerte, Ausstellungen, Lesungen, Aufführungen und vieles mehr sind unverzichtbarer Teil des öffentlichen Lebens.

 

Da der öffentliche Raum, in dem für die Veranstaltungen geworben werden kann, nicht unendlich ist, müssen bei der Plakatierung gewisse Spielregeln eingehalten werden. Diese sind in den städtischen Richtlinien festgelegt. Die Strukturen und Regelungen verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und dem gesamtstädtischen Interesse dienen, das Stadt- und Straßenbild zu erhalten und zu verbessern.

 

Die wichtigsten Regeln im Überblick

  • Für die Veranstaltungswerbung gibt es gekennzeichnete, zulässige Werbeflächen an:
    • Laternenmasten
    • Litfaßsäulen und Anschlagtafeln
    • Großwerbetafeln an den Ortseingängen
  • Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum ist genehmigungspflichtig.
  • Die Genehmigung wird jeweils für spezielle Anschlagstellen bzw. Hängestellen erteilt.
  • Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht mehr plakatiert werden.

 

Wenn Sie in Tübingen plakatieren möchten, nehmen wir Ihren Antrag gerne entgegen. Das Formular für die Plakatierung an Laternenmasten, Litfaßsäulen und Anschlagtafeln können Sie via Internet ausfüllen und elektronisch, per Fax oder mit der Post an uns senden oder persönlich im Bürgeramt abgeben. Den Antrag auf Genehmigung der Großwerbetafeln richten Sie bitte formlos an die Abteilung Ordnung und Gewerbe.

Wo kann in Tübingen plakatiert werden?

Regeln für die Plakatierung in Tübingen

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