© 2005 www.tuebingen.de | Plakatierung auf öffentlicher VerkehrsflächeDas kulturelle Leben in Tübingen durch eine reichhaltige und vielfältige Veranstaltungskultur wird geprägt. Konzerte, Ausstellungen, Lesungen, Aufführungen und vieles mehr sind unverzichtbarer Teil des öffentlichen Lebens.
Da der öffentliche Raum, in dem für die Veranstaltungen geworben werden kann, nicht unendlich ist, müssen bei der Plakatierung gewisse Spielregeln eingehalten werden. Diese sind in den städtischen Richtlinien festgelegt. Die Strukturen und Regelungen verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden und dem gesamtstädtischen Interesse dienen, das Stadt- und Straßenbild zu erhalten und zu verbessern.
Die wichtigsten Regeln im Überblick
Wenn Sie in Tübingen plakatieren möchten, nehmen wir Ihren Antrag gerne entgegen. Das Formular für die Plakatierung an Laternenmasten, Litfaßsäulen und Anschlagtafeln können Sie via Internet ausfüllen und elektronisch, per Fax oder mit der Post an uns senden oder persönlich im Bürgeramt abgeben. Den Antrag auf Genehmigung der Großwerbetafeln richten Sie bitte formlos an die Abteilung Ordnung und Gewerbe. Wo kann in Tübingen plakatiert werden?Regeln für die Plakatierung in TübingenBeantragungKontaktdaten und Öffnungszeiten
Universitätsstadt Tübingen
Abteilung Ordnung und Gewerbe Schmiedtorstraße 4 D-72070 Tübingen E-Mail: ordnung tuebingen.de
Tel.: 07071/204-2634 Fax: 07071/204-1504 Mo, Mi, Do, Fr 7.30-13 Uhr Di 7.30-18 Uhr |