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Stadt Tübingen
Universitätsstadt Tübingen

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Zusätzliche Verfahren wie z.B. Antrag auf Ausnahmen, Abweichungen oder Befreiung oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung werden im Genehmigungsverfahren mit berücksichtigt.

Erforderliche Unterlagen

Bauantrag, Lageplan und Bauzeichnungen müssen mindestens zweifach (in den Ortsteilen dreifach) eingereicht werden. Zur schnelleren Bearbeitung von umfangreichen Anträgen empfehlen wir zusätzliche Planunterlagen einzureichen. Je nach Einzelfall kann auf einzelne Unterlagen verzichtet werden. Die Darstellung der Entwässerung kann nachgereicht werden, sie muss jedoch spätestens bis Baubeginn vorliegen.

Gebühren

6 Promille der Baukosten zuzüglich 1 Promille der Baukosten für die Bauabnahme, mindestens jedoch 150 €. Hinzu kommen evtl. je nach Einzelfall weitere Gebühren für Befreiungen, Baulastenübernahme etc.

Wenn Sie in einem der Tübinger Ortsteile wohnen können Sie sich auch an die Geschäfts- oder Verwaltungsstelle wenden.

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