© 2005 www.tuebingen.de | BaugenehmigungsverfahrenZusätzliche Verfahren wie z.B. Antrag auf Ausnahmen, Abweichungen oder Befreiung oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung werden im Genehmigungsverfahren mit berücksichtigt.
Erforderliche Unterlagen
Bauantrag, Lageplan und Bauzeichnungen müssen mindestens zweifach (in den Ortsteilen dreifach) eingereicht werden. Zur schnelleren Bearbeitung von umfangreichen Anträgen empfehlen wir zusätzliche Planunterlagen einzureichen. Je nach Einzelfall kann auf einzelne Unterlagen verzichtet werden. Die Darstellung der Entwässerung kann nachgereicht werden, sie muss jedoch spätestens bis Baubeginn vorliegen.
Gebühren
Wenn Sie in einem der Tübinger Ortsteile wohnen können Sie sich auch an die Geschäfts- oder Verwaltungsstelle wenden.Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Universitätsstadt Tübingen
Baurechtsamt Technisches Rathaus, Brunnenstraße 3 D-72074 Tübingen E-Mail: baurechtsamt tuebingen.de
Tel.: 07071/204-2399 Fax: 07071/204-2794 Mo, Mi, Do 8-12 Uhr Di 8-17 Uhr Fr 8-13 Uhr |
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