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Die Tätigkeiten des Standesamts sind staatliche Pflichtaufgaben. Die Beurkundung der Geburten- und Sterbefälle im Standesamtbezirk, bei Wohnungszuständigkeit die Entgegennahme der Anmeldung und die Durchführung von Eheschließungen sowie die Beurkundung von Namenserklärungen und Kirchenaustritten nehmen einen wichtigen Teil der Aufgaben ein.

 

 

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