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Lebenslage Partnerschaft

Sie wollen heiraten oder sich in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft verbinden? Die rechtliche Begründung Ihrer Partnerschaft ist mit einigen Formalitäten verbunden. Hier finden Sie einen Überblick über die Dinge, die Sie dabei beachten müssen.

Informationen zur

Beachten Sie, dass sich bei einer Namensänderung, im Rahmen der Eheschließung oder der Eintragung einer Lebensgemeinschaft, Ihre Anschrift ändert.

 

Reisepass und Personalausweis werden durch die Namensänderung ungültig und müssen, unter Vorlage einer beglaubigten Abschrift aus dem neu angelegten Familienbuch, bei der Gemeinde neu beantragt werden.

 

Auch in die Lohnsteuerkarte müssen Namensänderungen eingetragen werden.
Sie können den Antrag durch persönliches Erscheinen beim Bürgeramt in der Schmiedtorstr. 4 oder schriftlich stellen. Wenn Sie jemanden mit der Beantragung beauftragen, erteilen Sie ihm eine schriftliche Vollmacht.

Durch die Eheschließung ändert sich normalerweise auch die Lohnsteuerklasse. Wenn nur ein Ehegatte Arbeitslohn bezieht, so wechselt er im Regelfall von Lohnsteuerklasse I nach III. Beziehen beide Ehegatten Arbeitslohn, so werden sie im Regelfall entweder beide in die Lohnsteuerklasse IV oder einer in Klasse III und der andere in Klasse V eingestuft. Wenn beide Ehepartner berufstätig sind, sind bei einem Wechsel der Steuerklassen die Lohnsteuerkarten beider Ehegatten vorzulegen.

Download

Lohnsteuerfibel 2007
Lohnsteuerfibel 2007 PDF-Datei 250 kB
Lohnsteuerfibel 2006
Lohnsteuerfibel 2006 PDF-Datei 160 kB
Informieren Sie sich bei der Lebenslage Umzug über weitere Stellen, denen Sie Ihre geänderten Daten umgehend mitteilen sollten.

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