© 2005 www.tuebingen.de | KindererziehungszeitenKindererziehungszeiten sind Zeiten der Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren, die einem Elternteil als Beitragszeiten in der Rentenversicherung angerechnet werden. Nach Ablauf des Monats der Geburt beginnt die Kindererziehungszeit und endet nach 36 Kalendermonaten. Bei Mehrlingsgeburten wird die Kindererziehungszeit für jedes Kind gewährt (z.B. bei Zwillingen 72 Monate).
Es besteht auch die Möglichkeit, die Erziehungszeit zwischen den Eltern aufzuteilen. Beispiel: Im ersten Lebensjahr des Kindes wird die Erziehungszeit der Mutter, im zweiten Jahr dem Vater und im dritten Jahr wieder der Mutter zugeordnet.
Die Kindererziehungszeit wird angerechnet, wenn die Erziehungszeit diesem Elternteil zuzuordnen ist, die Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist oder einer solchen gleich steht und der Elternteil nicht von der Anrechnung ausgeschlossen ist.
Außerdem werden im Zusammenhang mit der Erziehung eines Kindes auch Berücksichtigungszeiten anerkannt. Informationen zu Berücksichtigungszeiten: |