© 2005 www.tuebingen.de | FischereischeinWenn Sie angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Einen Fischereischein können nur Personen beantragen, die die erforderliche Sachkunde (ausgenommen Jugend-Fischereischein) durch die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung nachweisen können und mit Hauptwohnung in Tübingen gemeldet sind. Seit dem 1. Januar 2005 gibt es Fischereischeine auf Lebenszeit. Es kann hierbei gewählt werden, ob die Fischereiabgabe für 1, 5 oder 10 Jahre bezahlt wird. Bisher ausgestellte Fischereischeine (ausgenommen Jugend-Fischereischeine) können nicht mehr verlängert werden.
AntragstellungFür die Beantragung eines Fischereischeines ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich, da eine Unterschrift benötigt wird. Erforderliche Unterlagen
Ausgabe und Entgegennahme von Anträgen in den OrtsteilenWeitere Seiten auf tuebingen.deKontaktdaten und Öffnungszeiten
Universitätsstadt Tübingen
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