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Wenn Sie angeln oder fischen möchten, benötigen Sie einen Fischereischein. Einen Fischereischein können nur Personen beantragen, die die erforderliche Sachkunde (ausgenommen Jugend-Fischereischein) durch die erfolgreiche Ablegung der Fischerprüfung nachweisen können und mit Hauptwohnung in Tübingen gemeldet sind. Seit dem 1. Januar 2005 gibt es Fischereischeine auf Lebenszeit. Es kann hierbei gewählt werden, ob die Fischereiabgabe für 1, 5 oder 10 Jahre bezahlt wird. Bisher ausgestellte Fischereischeine (ausgenommen Jugend-Fischereischeine) können nicht mehr verlängert werden.

 

Antragstellung

Für die Beantragung eines Fischereischeines ist Ihr persönliches Erscheinen erforderlich, da eine Unterschrift benötigt wird.

Erforderliche Unterlagen

Jahres-Fischereischein – Antrag
Jahres-Fischereischein – Antrag PDF-Datei 108 kB
Fischereischein auf Lebenszeit – Antrag
Fischereischein auf Lebenszeit – Antrag PDF-Datei 109 kB
Jugend-Fischereischein – Antrag
Jugend-Fischereischein – Antrag PDF-Datei 79 kB
Prüfungszeugnis der bestandenen Fischerprüfung
1 aktuelles Passbild 
Bei Verlängerung zusätzlich den bisherigen Fischereischein. Wurde dieser in einem anderen Bundesland als Baden-Württtemberg ausgestellt, so müssen Sie einen neuen Fischereischein beantragen.
Für die erstmalige Ausstellung des Fischereischeines auf Lebenszeit wird der bisherige Fischereischein sowie ein aktuelles Passbild benötigt
Gebühren

Ausstellung des Fischereischeines auf Lebenszeit

  • Fischereiabgabe für 1 Jahr: 28,50 €
  • Fischereiabgabe für 5 Jahre: 60,50 €
  • Fischereiabgabe für 10 Jahre: 100,50 €
Verlängerung des Fischereischeines auf Lebenszeit
  • Fischereiabgabe für 1 Jahr: 18,25 €
  • Fischereiabgabe für 5 Jahre: 50,25 €
  • Fischereiabgabe für 10 Jahre: 90,25 €
Jugend-Fischereischein (für Jugendliche vom 10.-16. Lebensjahr)
  • Für das Kalenderjahr: 10,25 €

Ausgabe und Entgegennahme von Anträgen in den Ortsteilen

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