© 2005 www.tuebingen.de | Wohnung – AnmeldungDie Anmeldung einer neuen Wohnung ist unbedingt erforderlich. Nur wenn Sie sich ordnungsgemäß anmelden, können Sie wichtige Unterlagen, wie zum Beispiel Lohnsteuerkarten, Wahlbenachrichtigungskarten etc. erhalten. Die Anmeldung muss innerhalb einer Woche nach dem Einzug erfolgen. Wer diese Frist nicht einhält, muss mit einer Geldbuße rechnen. Eine Anmeldung ist nur dann vorzunehmen, wenn der bisherige Wohnort in einer anderen Gemeinde lag, ansonsten ist eine Ummeldung ausreichend. Für ausländische Einwohner/innen ist die Ausländerbehörde zuständig.
AntragstellungBitte kommen Sie mit allen notwendigen Unterlagen entweder persönlich oder schicken Sie eine/n Vertreter/in. Sie können das Formular auch mit der Post schicken. Das Formular muss aber eigenhändig unterschrieben sein.
HinweisBitte denken Sie daran, dass die Adresse in Ihrem Personalausweis aktualisiert werden muss. Dasselbe gilt für die Wohnortangabe im Reisepass. Hierfür ist ein persönliches Erscheinen mit den entsprechenden Unterlagen erforderlich. Melden Sie auch Ihr KFZ beim Landratsamt Tübingen um und teilen Sie der GEZ Ihre neue Adresse mit. Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Wenn Sie in einem der Tübinger Ortsteile wohnen können Sie sich auch an die Geschäfts- oder Verwaltungsstelle wenden.Weitere Seiten auf tuebingen.deKontaktdaten und Öffnungszeiten
Universitätsstadt Tübingen
Bürgeramt Schmiedtorstraße 4 D-72070 Tübingen E-Mail: buergerdienste tuebingen.de
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