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Straßencafé auf dem Tübinger Marktplatz. Bild: Anne Faden
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Finanzielle Hilfen für Familien

Kreis BonusCard und Kreis Bonuscard Junior/ KinderCard

Mit der KreisBonusCard und der KinderCard/ KreisBonusCard-Junior gibt es in der Universitätsstadt Tübingen für Familien vieles günstiger: Sport, Freizeit, Kultur, Verkehr und vieles mehr. Weitere Informationen sowie den Antrag gibt es in der Dienstleistungsdatenbank.

Weitere Informationen zur KreisBonusCard und zur KreisBonusCard-Junior gibt es auf der Internetseite des Landkreises Tübingen. Dort steht auch ein Antragsformular zum Download bereit. Auch beim Bürgeramt sowie den Geschäfts- und Verwaltungsstellen der Ortsteile sind die Antragsvordrucke erhältlich.
www.kreis-tuebingen.de 

Bildungs- und Teilhabepaket

Das Bildungs- und Teilhabepaket bietet Familien mit geringem Einkommen Zuschüsse für Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten, Schülerbeförderungskosten, Schulbedarf, Lernförderung, Mittagessen und für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Das Antragsformular erhalten Sie im Jobcenter Tübingen, bei den Wohngeldstellen des Landkreises, bei den Rathäusern Ihrer Wohngemeinde und beim Landratsamt Tübingen.
www.kreis-tuebingen.de 

Elterngeld

Wer seinen Wohnsitz in Deutschland hat und sein Kind selbst betreut, bekommt Elterngeld. Während des Bezugs darf die Arbeitszeit nicht mehr als 30 Stunden pro Woche betragen. Die Höhe des Elterngeldes liegt bei 67 Prozent des Nettoverdienstes. Wer kein Einkommen hat, bekommt 300 Euro.
Weitere Informationen in der Dienstleistungsdatenbank »

Landesfamilienpass

Mit dem jährlichen Gutscheinheft zum Landesfamilienpass erhalten Sie freien Eintritt, etwa in die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen. Der Landesfamilienpass kann unabhängig vom Einkommen beantragt werden.
Weitere Informationen in der Dienstleistungsdatenbank »

Landesprogramm Stärke

Eltern erhalten Bildungsgutscheine über 40 Euro für die Teilnahme an Elterntreffs und Kursen. Familien in besonderen Lebenssituationen (unter anderem Alleinerziehung, frühe Elternschaft, Gewalterfahrung, Krankheit oder Behinderung eines Familienmitglieds) können spezielle Bildungsangebote und Beratungen kostenlos wahrnehmen.
www.staerke-kreis-tuebingen.de

Landeserziehungsgeld

Landeserziehungsgeld gibt es im Anschluss an das Elterngeld für zehn Monate. Die Einkommensgrenzen liegen bei 1.480 Euro für Paare und 1.225 Euro für Alleinerziehende.
Weitere Informationen in der Dienstleistungsdatenbank

Landesstiftung Familie in Not

Die Stiftung hilft Familien, die durch ein schwerwiegendes Ereignis (zum Beispiel Krankheit, Tod, längere Arbeitslosigkeit, Scheidung, Geburt eines Kindes) in Not geraten sind. Die Höhe der Unterstützung ist abhängig vom Einkommen und der Notlage.
www.kvjs.de

Bundesstiftung Mutter und Kind

Die Bundesstiftung "Mutter und Kind" unterstützt Schwangere und Alleinerziehende mit einmaligen Leistungen, wenn Hilfe durch andere Sozialleistungen nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist. Leistungen sind unter anderem die Erstausstattung des Kindes, Umstandskleidung oder eine Kinderzimmereinrichtung.
www.bundesstiftung-mutter-und-kind.de

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