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Stadtbildpflege

Die historische Altstadt Tübingens ist einmalig und unverwechselbar. Die Ortskerne der Teilorte sind ebenfalls Zeugnisse einer lebendigen Vergangenheit. Damit sie erhalten bleiben und gepflegt werden, hat die Verwaltung Stadt- und Ortsbildsatzungen aufgestellt.

Die Erfahrungen aus der Anwendung der Stadtbildsatzung und neuere technische, energetische und ökologische Erkenntnisse zeigen, dass die Ziele, die die Stadtbildsatzung formuliert, auch mit mehr Flexibilität und einer zeitgemäßen Interpretation der Stadtbildsatzung erreicht werden können. Deshalb hat die Stadtverwaltung ergänzend ein Beiblatt zur Stadtbildsatzung erstellt. Es zeigt mögliche Spielräume für Ausnahmen auf, die mit dem Gestaltungsbeirat abgestimmt sind. Ausnahmeentscheidungen werden im Rahmen des Ermessens von der Verwaltung getroffen. 

Ein ergänzendes Beiblatt zu den Ortsbildsatzungen wurde ebenfalls erstellt. 

Baumaßnahmen in der Altstadt und in den historischen Kernen der Teilorte können aus Mitteln der Stadtbildpflege bezuschusst werden. Außerdem gibt es Zuschüsse für die Beseitigung von Graffiti.

Instandsetzungs- und Restaurierungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden sind steuerlich absetzbar. Steuerbescheinigungen werden ausgestellt, wenn die Arbeiten vor der Ausführung denkmalpflegerisch abgestimmt und genehmigt wurden. Informationen dazu gibt es bei der Fachabteilung Stadtplanung, die Bürgerinnen und Bürger bei Bau- und Sanierungsvorhaben auch kostenlos berät. Anträge auf Zuschüsse und auf denkmalschutzrechtliche Genehmigungen finden Sie unter Formulare.

Die Fachabteilung Stadtplanung ist außerdem zuständig für

  • Informationen zu Kulturdenkmalen
  • Betreuung der Anlagen
  • Informationen und Fachstellungnahmen im Baugenehmigungsverfahren
  • Informationen zur Energieeinsparverordnung (EnEV) bei Denkmälern
  • Beteiligung am Tag des Denkmals
  • Abstimmung von Vorhaben mit dem Regierungspräsidium