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Hundesteuer – Anmeldung

Wer in Tübingen einen Hund hält, muss diesen bei der Stadt anmelden. Die Hundesteuer wird durch einen Steuerbescheid festgesetzt und muss innerhalb eines Monats beglichen werden. Für jeden Hund wird auch eine Hundesteuermarke ausgegeben.

Ablauf:

Sie können die Anmeldung persönlich oder schriftlich vornehmen. Für die Anmeldung Ihres Hundes können Sie das unten aufgeführte Formular "Anmeldung einer Hundehaltung" verwenden. Dieses ist außer in der Fachabteilung Steuern auch beim Bürgeramt, den Geschäftsstellen und den Verwaltungsstellen der Ortsteile erhältlich.

Alternativ können Sie auch direkt online die Anmeldung über das Service-Portal Baden-Württemberg vornehmen:

Online-Antrag Anmeldung Hundesteuer

Formulare und Merkblätter:

Frist:

Ein über drei Monate alter Hund muss innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt geworden ist, angemeldet werden.

Kosten:

  • 144 Euro jährliche Steuer für jeden Hund, bei kürzerer Dauer anteilsmäßig
  • 2,50 Euro Ersatzmarke bei Verlust

Hinweis: Das Halten von Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe tauber oder sonst hilfsbedürftiger Personen dienen (Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG oder H) und das Halten von Hunden, die die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben, sind in Tübingen von der Steuer befreit. Außerdem sind die Bezieher/innen von Sozialleistungen hälftig von der Steuer befreit. Ebenfalls Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, alleinstehend und im Besitz einer KreisBonusCard sind. Bitte erkundigen Sie sich über die genauen Details.

Sonstiges:

Befreiung von der Hundesteuer beantragen:
Online-Antrag über das Service-Portal Baden-Württemberg

Namensänderung mitteilen:
Online-Antrag über das Service-Portal Baden-Württemberg

Ersatzmarke beantragen:
Online-Antrag über das Service-Portal Baden-Württemberg

Rechtsgrundlage:

Satzung über die Anmeldung von Hunden und über die Erhebung der Hundesteuer

Zuständig:

sowie die Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Bebenhausen, Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen, Weilheim.

Ihre Ansprechpersonen:

Silke Herzmann
Telefon 07071 204-1279
E-Mail silke.herzmann@tuebingen.de