Der Jugendgemeinderat ist die politische Vertretung aller Jugendlichen, die in Tübingen wohnen oder in Tübingen eine Schule besuchen. Er besteht aus 20 Mitgliedern und wird alle zwei Jahre von allen Zwölf- bis 18-Jährigen im Tübinger Stadtgebiet gewählt. Er arbeitet mit dem Oberbürgermeister zusammen und besitzt im Gemeinderat ein Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht. Die Sitzungen finden immer öffentlich statt. Weitere Informationen unter www.jgr-tuebingen.de.

Satzung für den Jugendgemeinderat

Jugendgemeinderat
Bild: Anne Faden