Lastenräder

Lastenräder gewinnen im urbanen Verkehr zunehmend als nachhaltige Mobilitätsform an Gewicht. Sie sind besonders in Städten bei jungen Familien mit Kindern oder innovativen Handwerksbetrieben geschätzt. Während es auf Bundes- bzw. Landesebene für Unternehmen, Kommunen und Körperschaften des öffentlichen Rechts schon Förderprogramme für Lastenräder gibt, werden für Privatpersonen keine staatlichen Förderprogramme angeboten. Diese Lücke hat das städtische Förderprogramm für Lastenräder und Fahrradanhänger durch die Universitätsstadt Tübingen geschlossen. Im Zeitraum vom April 2019 bis Dezember 2023 konnten so für Privatpersonen über 150 Lastenräder und  20 Fahrradanhänger gefördert werden. 

Im Jahr 2024 wird es eine Förderung für klassische Lastenräder, Kindertransporträder und Fahrrad-Anhänger geben. Neu ist, dass die seit 2021 bestehende soziale Komponente erhöht worden ist. Inhaber_innen einer KreisBonusCard sowie einer KreisBonusCard extra profitieren dadurch von einer noch höheren Förderung als in den Jahren zuvor, Sie können bis zu 1500 Euro bzw. 1200 Euro Förderung bekommen. Für ein Kinder- und Transportanhänger kann man maximal 300 Euro Förderung mit KBC bekommen. 
Antragsberechtigt sind jeweils nur Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Tübingen. Die Fördersumme sowie die Voraussetzungen entnehmen Sie bitte den Förderrichtlinien.

Hinweis: Dieser Förderantrag kann ausschließlich von Inhaberinnen und Inhabern einer Kreisbonus-Card oder Kreisbonus-Card extra gestellt werden. Ein bewilligter Förderantrag „reserviert“ die Fördermittel bis zum 31.12. des Jahres der Förderantragsstellung. Nach Beschaffung des Lasten- oder Kindertransportrades oder des Fahrradanhängers ist ein Auszahlungsantrag zu stellen (spätestens bis zum 31.12. des Jahres dieser Förderantragsstellung). 

Sonstiges:

Förderprogramm E-Mobilität der Stadtwerke Tübingen (swt)

Wer Kund_in der swt ist, kann eine Prämie von 100 Euro beantragen. Weitere Informationen: www.swtue.de

E-Lastenrad-Förderprogramme für Unternehmen und Vereine

Das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg fördern Unternehmen, Vereine, Kommunen und Stadtwerke beim Kauf von neuen E-Lastenrädern mit einem Betrag von maximal 2.500 Euro. Die Anträge und die Förderrichtlinien gibt es online.

Weitere Informationen

Zuständig: