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Altersrente beantragen (gesetzliche Rentenversicherung)

Sie haben das Rentenalter erreicht und möchten sich Ihre Rente ohne Abschläge auszahlen lassen? Dann müssen Sie beim zuständigen Rentenversicherungsträger einen Antrag stellen.

Die Rentenhöhe in der gesetzlichen Rentenversicherung wird in wechselnden Abständen angepasst. Wann und in welchen Höhen entscheidet der Bundesrat und die Bundesregierung.. Ihre eigene Rentenanpassung erfolgt danach automatisch, ohne dass Sie etwas tun müssen.

Hinweis: Auch nach dem Renteneintritt müssen Sie die zuständige Stelle über jede Adress- oder Namensänderung sowie die Änderung des Familienstandes informieren (Änderungen an die Rentenversicherung melden).

Voraussetzung:

Voraussetzungen sind:

Ablauf:

Ab der Vollendung Ihres 55. Lebensjahres erhalten Sie automatisch alle drei Jahre eine Rentenauskunft. Sorgen Sie dafür, dass Ihr Rentenkonto (das ist die Aufstellung über alle bei der Rentenversicherung gespeicherten Daten über die Zeiten aller Beschäftigungen und Einzahlungen – auch Versicherungsverlauf genannt) lückenlos ist.

Vordrucke für den Rentenantrag erhalten Sie online oder in den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung. Dort können Sie sich auch beim Ausfüllen helfen lassen. Die Ortsbehörde - Rentenstelle - und auch alle Stadtteile der Universitätsstadt Tübingen bieten die Vordrucke ebenfalls an und sind Ihnen beim Ausfüllen behilflich. Wenn Sie Ihren Rentenantrag formlos stellen, müssen Sie mit einer längeren Bearbeitungsdauer rechnen. Vergessen Sie auch in dem Fall nicht, Ihre Versicherungsnummer anzugeben.

Den ausgefüllten Antrag können Sie an den zuständigen Rentenversicherungsträger senden oder bei der Ortsbehörde - Rentenstelle der Universitätsstadt Tübingen abgeben. Mit dem Eingang des Antrags beim Rentenversicherungsträger beginnt das sogenannte Rentenverfahren. Der Antrag sollte nach Möglichkeit drei Monate vor beabsichtigtem Renteneintritt beim Rentenversicherungsträger eingehen, damit die Rentenzahlung pünktlich beginnen kann.

Unterlagen:

In der Regel sollte das Rentenkonto bereits vor der Antragstellung geklärt sein. Ist das nicht der Fall, können Sie die fehlenden Unterlagen

  • Beim Rentenversicherungsträger im Original vorlegen
  • Bei der Ortsbehörde - Rentenstelle der Universitätsstadt Tübingen im Original vorlegen oder
  • Beglaubigte Kopien der Unterlagen dem schriftlichen Antrag beifügen

Beispiele für solche Unterlagen sind:

  • Nachweise über entrichtete Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (Aufrechnungsbescheinigungen)
  • Geburtsurkunde der Kinder (auch bei Vätern)
  • Heiratsurkunden bei Namensänderung
  • Nachweise über Ausbildungszeiten (Schule, Ausbildung, Studium)
  • Nachweise über Arbeitslosigkeit
  • Nachweise über Krankheitszeiten
  • Nachweise über Erwerbstätigkeit im Ausland

Hinweis: Wenn Sie genaue Daten oder Nachweise nur schwer ermitteln können oder Sie unsicher sind, ob die Ihnen vorliegenden Unterlagen ausreichen, nehmen Sie die Beratungsangebote Ihres Rentenversicherungsträgers in Anspruch.

Frist:

Stellen Sie Ihren Rentenantrag drei Monate vor dem Erreichen des Rentenalters, können Sie mit einem Bescheid und einer ersten Zahlung im Monat des Rentenbeginns rechnen.

Wenn Sie Ihren Antrag später stellen, kann dies zu einem verspäteten Beginn der Rentenzahlungen führen.

Kosten:

Die Umrechnung der auf Ihrem Rentenkonto angesammelten Punkte in eine bestimme Summe, die Ihnen monatlich überwiesen wird, erfolgt nach einem normierten Verfahren.

Wann und in welchen Höhen die Renten angepasst werden, wird bundeseinheitlich durch den Gesetzgeber bestimmt. Die Rentenanpassung erfolgt dann von Amts wegen, das heißt, Sie müssen keine weiteren Anträge stellen.

Tipp: Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung.

Rechtsgrundlage:

§§ 33 – 42 Sozialgesetzbuch Sechstes Buch (SGB VI) (Renten wegen Alters)

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Elke Waller
Telefon 07071 204-1331
E-Mail elke.waller@tuebingen.de
Ulrike Ilg
Telefon 07071 204-2434
E-Mail ulrike.ilg@tuebingen.de