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Betreuungsgeld beantragen

Als Eltern von ein- oder zweijährigen Kindern, die ab dem 1. August 2012 geboren sind und zuhause betreut werden, können Sie Betreuungsgeld beantragen – vorausgesetzt Ihre Kinder besuchen keine öffentlich geförderte Kindertageseinrichtung und werden auch nicht von einer Tagesmutter betreut. Die Zahlung kann mit dem 15. Lebensmonat des Kindes oder dem Ende des Elterngeldbezugs beginnen. Das Betreuungsgeld gibt es maximal für 22 Monate.

Zuständig: