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Brandverhütungsschau

Die Brandverhütungsschau dient der vorbeugenden Gefahrenabwehr. Sie muss bei allen baulichen Anlagen durchgeführt werden, die wegen ihrer Beschaffenheit oder Nutzung in erhöhtem Maße brandgefährdet sind oder bei denen ein großer Personenkreis von einem Brand betroffen sein könnte. Zu diesen Gebäuden gehören Krankenhäuser, Altenheime und Schulen.

Formulare und Merkblätter:

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Cathrin Stiller
Telefon 07071 204-2269
E-Mail cathrin.stiller@tuebingen.de
Zuständigkeit: Bezirk Nord
Chris Kaltschmidt
Telefon 07071 204-2463
E-Mail chris.kaltschmidt@tuebingen.de
Zuständigkeit: Bezirk Nord
Christof Stechemesser
Telefon 07071 204-2363
E-Mail christof.stechemesser@tuebingen.de
Zuständigkeit: Bezirk Süd
Marianne Korat
Telefon 07071 204-2461
E-Mail marianne.korat@tuebingen.de
Zuständigkeit: Bezirk Süd