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Feststellung einer Behinderung (Schwerbehindertenausweis) und Neufeststellung beantragen

Sie sind wegen einer Krankheit, eines Unfalls oder eines erheblichen Leidens von Geburt an sozial eingeschränkt? Diese Einschränkung können Sie amtlich als Behinderung feststellen lassen.

In Baden-Württemberg stellen die Landratsämter fest, ob und welcher Grad einer Behinderung (GdB) vorliegt. Sie vergeben auch die Merkzeichen.

Ablauf:

Sie müssen die Feststellung der Behinderung schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Zuständig ist das Landratsamt, in dessen Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

Unterlagen:

Bei den Bürgerbüros Stadtmitte, Lustnau und Derendingen sowie bei den Verwaltungsstellen der Ortsteile erhalten Sie die Anträge und Merkblätter. Dort können Sie Ihren Antrag auch zur Weiterleitung an das Landratsamt Tübingen abgeben. Die Anträge und Merkblätter stehen auch auf der Internetseite des Landratsamtes Tübingen zum Download bereit.

Sonstiges:

Detaillierte Informationen zum Schwerbehindertenrecht und zur Ausstellung von Schwerbehindertenausweisen erhalten Sie beim Landratsamt Tübingen.

Rechtsgrundlage:

Zuständig:

Zuständig ist das Landratsamt (früher: Versorgungsamt), in dessen Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz haben