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Auszug aus dem Gewerbezentralregister

Ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist ein "gewerberechtliches Führungszeugnis", aus dem hervorgeht, ob eine juristische Person oder eine Einzelperson schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Der Auszug wird zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit verlangt, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (beispielsweise Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit) genehmigt wird.

Ablauf:

Zentralregisterauszüge müssen persönlich unter Vorlage des Personalausweises beantragt werden.Bei juristischen Personen (beispielsweise GmbH) ist eine schriftliche Antragstellung möglich. Die Gebühr ist in diesem Fall mit Verrechnungsscheck zu entrichten.

Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der antragstellenden Person:

  • Wenn Sie in Tübingen wohnen und ein Gewerbe in einer anderen Stadt anmelden möchten, erhalten sie ein gewerberechtliches Führungszeugnis beim Bürgeramt oder den Verwaltungsstellen der Ortsteile.
  • Wenn Sie in Tübingen wohnen und hier ein Gewerbe anmelden möchten wenden Sie sich bitte an die Fachabteilung Ordnung und Gewerbe.
  • Für Anträge von  juristische Personen ist die Fachabteilung Ordnung und Gewerbe zuständig

Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Staatsangehörigkeitsnachweis (bei nichtdeutschen Staatsangehörigen)
  • Wenn es sich beim Antragsteller um eine juristische Person handelt: Handelsregisterauszug
  • Gegebenenfalls Anschrift der Behörde, für die der Auszug bestimmt ist (Verwendungszweck)

Benötigen Sie einen Gewerbezentralregister-Auszug (GZR-Auszug) für eigene Zwecke, sendet Ihnen das Bundeszentralregister in Bonn den GZR-Auszug direkt zu. Soweit Sie den GZR-Auszug für eine Behörde im Inland benötigen, teilen Sie bitte die Anschrift der Behörde und gegebenenfalls den Namen des zuständigen Sachbearbeiters mit. Das Bundeszentralregister in Bonn sendet den Auszug dann direkt an die Behörde.

Formulare und Merkblätter:

Kosten:

13 Euro

Rechtsgrundlage:

Zuständig:

sowie die Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Bebenhausen, Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen, Weilheim.

Ihre Ansprechpersonen:

Fee Kapusta
Telefon 07071 204-1799
E-Mail gewerbe@tuebingen.de
Elisa Schmidt
Telefon 07071 204-2537
E-Mail gewerbe@tuebingen.de