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Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung

Sie können Grundsicherung erhalten, wenn Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die für den Rentenbeginn maßgebliche Altersgrenze erreicht haben. Weitere Voraussetzung ist, dass Ihr eigenes Einkommen und Vermögen oder das Ihres Ehe- oder Lebenspartners beziehungsweise Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin nicht ausreichen.

Hinweis: Bei einem Jahreseinkommen unter 100.000 Euro müssen Kinder beziehungsweise Eltern keinen Unterhalt zahlen.

Die Grundsicherung umfasst im Einzelnen

  • den gültigen Sozialhilferegelsatz,
  • die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, soweit sie angemessen sind.
  • Mehrbedarfe
    • bei Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen G und
    • bei Krankheit, wenn eine kostenaufwendige Ernährung erforderlich ist,
  • einmalige Bedarfe in Sondersituationen (z.B. Erstausstattung einer Wohnung),
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Hinweis: Grundsicherung erhalten Sie auch bei stationärer Unterbringung (z.B. in einer Pflegeeinrichtung).

Voraussetzung:

Voraussetzungen sind:

  • Ihr Einkommen oder das Ihres Ehe- oder Lebenspartners beziehungsweise Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin liegt unter dem gesetzlichen Grundsicherungsbedarf
  • kein verwertbares Vermögen

Bestimmte Vermögenswerte gelten als Schonvermögen, das nicht anzurechnen ist. Dazu zählen z.B. kleinere Barbeträge oder ein angemessenes Hausgrundstück, das Sie selbst bewohnen.

Ablauf:

Die Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Sie können die Grundsicherung durch formloses Schreiben, persönlich bei der Fachabteilung Soziale Hilfen der Stadt Tübingen oder mit den unten angeführten Online-Antragsformularen beantragen. Das ausgefüllte Antragsformular und die Anlagen können Sie entweder persönlich abgeben oder übersenden.

Unterlagen:

  • Personalausweis
  • Nachweise über dauerhafte und volle Erwerbsminderung (z.B. Rentenbescheid, Beschäftigung in einer Werkstätte für behinderte Menschen)
  • Nachweise über Einkommen - auch des Ehe- oder Lebenspartners beziehungsweise der Ehe- oder Lebenspartnerin (das sind z.B. Rentenbescheide, Kindergeld, Unterhaltszahlungen, unter Umständen Arbeitsverdienst des Partners oder der Partnerin, Arbeitslosengeldbescheid oder sonstige Sozialleistungen)
  • Nachweise über vorhandenes Vermögen (z.B. Sparguthaben, Lebensversicherung)
  • Nachweise über Ausgaben (z.B. Mietvertrag, Mietquittungen, Heizkosten, Unterlagen über Versicherungsbeiträge)
  • falls vorhanden: Scheidungsurteil, Unterhaltstitel

Formulare und Merkblätter:

Rechtsgrundlage:

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Ansprechperson finden

Die Zuständigkeit richtet sich nach der Adresse.

Zuständigkeitsbereiche im Stadtplan anzeigen

Um Ihre Ansprechperson zu finden, geben Sie bitte Ihre Adresse ein:

    Iris Elsenhans
    Telefon 07071 204-2026
    E-Mail iris.elsenhans@tuebingen.de
    Team: Nord
    Zuständigkeit: Bebenhausen, Herrlesberg. Im Stadtplan anzeigen
    Simone Hofmann
    Telefon 07071 204-1848
    E-Mail simone.hofmann@tuebingen.de
    Team: Nord
    Zuständigkeit: WHO-Ring, WHO-Zentrum, Studierendendorf. Im Stadtplan anzeigen
    Johannes Jung
    Telefon 07071 204-1658
    E-Mail johannes.jung@tuebingen.de
    Team: Nord
    Zuständigkeit: Engelfriedshalde, Horemer, Ursrainer Egert, Apfelberg, Viehweide, Winkelwiese, Sand, Alt-Lustnau, Kirchgraben, Unterer Herrlesberg, Alte Weberei, Lustnau Süd-Ost, Denzenberg, Goldersbach, Aeule, Hundskapf, Neuhalden. Im Stadtplan anzeigen
    Edith Volkert
    Telefon 07071 204-1559
    E-Mail edith.volkert@tuebingen.de
    Team: Nord
    Zuständigkeit: Morgenstelle, Hartmeyerstraße, Wanne, Schnarrenberg. Im Stadtplan anzeigen
    Angelika Lutz
    Telefon 07071 204-1252
    E-Mail angelika.lutz@tuebingen.de
    Team: Mitte
    Zuständigkeit: Hirschau, Historische Altstadt. Im Stadtplan anzeigen
    Stephanie Richling
    Telefon 07071 204-1405
    E-Mail stephanie.richling@tuebingen.de
    Team: Mitte
    Zuständigkeit: Westbahnhof, Geigerle, Schnarrenberg, Hagellocher Weg, Fr.-Dannenmann-Straße, Sindelfinger Straße. Im Stadtplan anzeigen
    Sabine Schmid-Glotzmann
    Telefon 07071 204-1256
    E-Mail sabine.schmid-glotzmann@tuebingen.de
    Team: Mitte
    Zuständigkeit: Hagelloch, Pfrondorf, Mohl-/Frischlinstr., Gartenstraße, Käsenbach, Mohl-, Haußerstraße, Univiertel, Uni-Kliniken Tal, Österberg, Südliches Stadtzentrum. Im Stadtplan anzeigen
    Sabine Wollermann
    Telefon 07071 204-1718
    E-Mail sabine.wollermann@tuebingen.de
    Team: Mitte
    Zuständigkeit: Unterjesingen, Westlicher Altstadtrand, Schlossberg, Herrenberger Straße. Im Stadtplan anzeigen
    Anke Dietter
    Telefon 07071 204-1562
    E-Mail anke.dietter@tuebingen.de
    Team: Süd
    Zuständigkeit: Bühl, Alt-Derendingen, Mühlbachäcker, Feuerhägle, Mühlenviertel, Steinlachwasen, Gartenstadt. Im Stadtplan anzeigen
    Monika Mall
    Telefon 07071 204-2417
    E-Mail monika.mall@tuebingen.de
    Team: Süd
    Zuständigkeit: Kilchberg, Sternplatz Ost, Französisches Viertel, Wennfelder Garten, Galgenberg, Au-Ost. Im Stadtplan anzeigen
    Ursula Werner
    Telefon 07071 204-1767
    E-Mail ursula.werner@tuebingen.de
    Team: Süd
    Zuständigkeit: Weilheim, Hegelstraße, Steinlachallee, Steinlach, Sternplatz West, Loretto, Güterbahnhof. Im Stadtplan anzeigen