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Beiträge für Grundstücksanschlüsse an Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen

Wird ein Grundstück an öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserbeseitigungseinrichtungen angeschlossen, ist in der Regel je ein einmaliger Anschlussbeitrag zu entrichten. Durch diese Beiträge wird der Herstellungsaufwand für die Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen (Kanäle, Kläranlagen, Regenrückhaltebecken) finanziert.

Diese Beiträge müssen vom Eigentümer des Grundstückes beziehungsweise vom Erbbauberechtigten bezahlt werden. Neben diesen Anschlussbeiträgen kann ein Kostenersatz für den Haus- und Grundstücksanschluss erhoben werden.

Voraussetzung:

Der Beitragspflicht unterliegen Grundstücke, für welche die Möglichkeit der baulichen Nutzung besteht und die an die öffentlichen Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen angeschlossen werden können.

Ablauf:

Als Eigentümer oder Erbbauberechtigter erhalten Sie, sobald die Erschließungsanlage hergestellt ist, einen Beitragsbescheid.

Kosten:

Der Beitragssatz pro Maßstabseinheit ist in der Abwassersatzung der Universitätsstadt Tübingen aufgeführt.

Rechtsgrundlage:

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Anna Koltsch
Telefon 07071 204-5743
E-Mail anna.koltsch@tuebingen.de