Direkt zum Inhalt

Ausstellung eines Leichenpasses

Damit eine Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus befördert werden darf, muss zur Überführung ein Leichenpass vorliegen.

Ablauf:

Ein mehrsprachiger Leichenpass muss grundsätzlich persönlich beantragt werden. Sie können aber auch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen den Leichenpass beim Standesamt beantragen lassen. Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die für eine Bestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.

Unterlagen:

  • Sterbeurkunde
  • Todesbescheinigung
  • Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
  • Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters (bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)

Formulare und Merkblätter:

Kosten:

Die Kosten für den Leichenpass betragen 30 Euro.

Weitere Informationen finden Sie unter Anzeige des Sterbefalles beim Standesamt.

Rechtsgrundlage:

Zuständig:

sowie die Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen, Weilheim.

Ihre Ansprechpersonen:

Annerose Mayer
Telefon 07071 204-1529
E-Mail sterbefall@tuebingen.de
Martina Grund
Telefon 07071 204-1634
E-Mail sterbefall@tuebingen.de
Rosemarie Graf
Telefon 07071 204-1634
E-Mail sterbefall@tuebingen.de