Mietspiegel

Wer wissen möchte, ob die Miete für eine bestimmte Wohnung angemessen ist oder wieviel Miete er für eine Wohnung verlangen kann, der kann jetzt im Tübinger Mietspiegel nachschlagen. Er ist Anfang Juli 2011 veröffentlicht worden und kann auf dieser Seite kostenlos herunter geladen werden. Gegen eine Schutzgebühr von drei Euro ist das gedruckte Exemplar auch bei der Universitätsstadt Tübingen, Fachabteilung Vermessung und dem Bürgeramt, erhältlich.

Eine besondere Rolle spielt die Lage der Wohnung. Für die Altstadt, ebenfalls ein Bereich in „guter Lage“, gibt es Abweichungen. Der Mietspiegel enthält daher einen gesonderten „Altstadtkatalog“. Außerdem werden Zustand der Wohnung, Baujahr, die Lage der Küche und Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt.

Berechnung der Vergleichsmiete
Im Mietspiegel sind ausschließlich Nettomieten ausgewiesen. Wer die ortsübliche Vergleichsmiete für einen konkreten Mietvertrag wissen möchte, der muss zur ortsüblichen Nettomiete die Betriebskosten dazu zählen. Das ist entweder mit den im Mietspiegel enthaltenen Tabellen möglich oder mit dem Online-Berechnungsformular. Somit kann jeder Einzelne die ortsübliche Vergleichsmiete je nach Wohnungstyp, Größe, Lage, Baualter, Grundriss, Wohnungsausstattung und energetischer Beschaffenheit bequem berechnen.

Geltungsbereich des Mietspiegels
Der Mietspiegel gilt für alle freifinanzierten Mietwohnungen. Nicht berücksichtigt wurden unter anderem gewerblich genutzter Wohnraum, Wohnraum, der durch die Eigentümer selbst genutzt wird, mietfrei überlassener Wohnraum, preisgebundener Wohnraum, insbesondere Sozialwohnungen, Studenten- und Jugendwohnheime, möblierter Wohnraum und Untermietverhältnisse, Wohnungen, deren Küche/ Kochgelegenheit und/ oder Bad von anderen Hauptmietparteien mitbenutzt wird oder Wohnraum mit einer Wohnfläche unter 15 und über 160 Quadratmeter. Trotzdem kann der Mietspiegel auch für diese Wohnungen als Orientierungshilfe zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete herangezogen werden.

Ablauf:

Mit der Erstellung hatte die Universitätsstadt Tübingen das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) aus Darmstadt beauftragt. Dazu wurden umfangreiche Befragungen unter Tübinger Mietern und Vermietern durchgeführt. Begleitet wurde die Arbeit des unabhängigen Institutes von einer Mietspiegelkommission, in der die folgenden Organisationen vertreten sind: Haus-, Wohnungs- und Grundbesitzerverein Tübingen, Mieterbund Reutlingen-Tübingen, Amtsgericht Tübingen, die Wohnungsbaugesellschaften und die Fachabteilung Soziale Angebote der Universitätsstadt Tübingen.

Formulare und Merkblätter:

Kosten:

Das gedruckte Exemplar des Mietspiegels ist bei der Fachabteilung Vermessung und beim Bürgeramt, für 3 Euro erhältlich.

Sonstiges:

Der Mietspiegel ist eine amtliche Auskunft über das allgemeine Mietpreisgefüge in Tübingen. Er wurde von den Interessensvertretern der Vermieter, der Mieter sowie der Universitätsstadt Tübingen anerkannt und ist damit ein qualifizierter Mietspiegel.

Zuständig:

Der Mietspiegel kann auch als gedrucktes Exemplar gegen eine Gebühr von 3 Euro beim Bürgeramt erworben werden.