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Plakatierung an Großwerbetafeln an Ortseingängen

Der öffentliche Raum, in dem für Veranstaltungen geworben werden kann, ist begrenzt. Deshalb müssen bei der Plakatierung bestimmte Spielregeln eingehalten werden.

Für Veranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung können an vier Standorten Großwerbetafeln mit einer Größe von maximal 2,50 mal 3 Meter aufgestellt werden:

  • B 28 von Unterjesingen kommend/ beim Handwerkerpark
  • L 370 von Rottenburg kommend beim Bahnbetriebswerk
  • B 28 von Reutlingen kommend an der Einmündung der B 27
  • Auffahrt der L 370 zur B 28 von Rottenburg kommend
An jedem dieser Standorte sind höchstens zwei Großwerbetafeln für die Dauer von sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn zulässig. Finden gleichzeitig mehrere Veranstaltungen mit überörtlicher Bedeutung im Stadtgebiet Tübingen statt, kann die Anzahl der Werbemöglichkeiten mit Großwerbetafeln auf zwei Stück je Veranstaltung beschränkt werden. Die Vergabe der Standorte steht im Ermessen der Verwaltung.

Außer an Großwerbetafeln können Sie nach der entsprechenden Erlaubnis Ihre Plakate auch an Laternenmasten oder Litfaßsäulen und Anschlagstafeln anbringen.

Ablauf:

Den Antrag für die Großwerbetafeln richten Sie bitte formlos an die Fachabteilung Ordnung und Gewerbe.

Formulare und Merkblätter:

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Zentraler Kontakt
E-Mail gewerbe@tuebingen.de
Fee Kapusta
Telefon 07071 204-1799
E-Mail fee.kapusta@tuebingen.de
Elisa Schmidt
Telefon 07071 204-2537
E-Mail elisa.schmidt@tuebingen.de