Direkt zum Inhalt

Plakatierung an Litfaßsäulen und Anschlagtafeln

Der öffentliche Raum, in dem für Veranstaltungen geworben werden kann, ist begrenzt. Deshalb müssen bei der Plakatierung bestimmte Spielregeln eingehalten werden.

Für die Plakatierung an Litfaßsäulen und Anschlagtafeln gibt es 28 Routen, an denen jeweils fünf Plakate angebracht werden können. Pro Route darf man vier Wochen lang plakatieren. Wer zwei Routen gleichzeitig plakatieren möchte, darf dies zwei Wochen lang tun. Eine Übersicht über Anschlagstellen und Routen finden Sie unter dem Punkt Formulare.

Außer an Litfaßsäulen und Anschlagtafeln können Sie nach der entsprechenden Erlaubnis Ihre Plakate auch an Laternenmasten oder Großwerbetafeln anbringen.

Ablauf:

Die Anschlagflächen sind durch Stege unterteilt, so dass immer zwei Plakate im Format DIN A1 übereinander passen. Die Anschlagstellen sind nummeriert. Nur an diesen speziell gekennzeichneten Anschlagstellen dürfen Veranstalter ihre Plakate nach Genehmigung des Antrags aufhängen. Kontrollmarken mit dem Datum des Plakatierzeitraumes werden mit der Genehmigung ausgehändigt und müssen auf die Plakate geklebt werden. Die Plakate sind mit Kleister anzubringen. Die Anbringung der Plakate kostet 0,10 Euro pro Tag und Anschlagstelle zuzüglich einer Verwaltungsgebühr von zehn Euro.

Wenn Sie an Litfaßsäulen und Anschlagtafeln plakatieren möchten, füllen Sie bitte den Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zur Plakatierung aus. Das Formular können Sie elektronisch, per Fax oder mit der Post an die Fachabteilung Ordnung und Gewerbe senden oder persönlich im Bürgeramt abgeben.

Jeweils in der Woche vor Ostern (Karwoche) und in der letzten Woche der Schulsommerferien werden sämtliche Anschlagstellen komplett von Anschlägen befreit und einer Grundreinigung unterzogen. Plakate, die hiervon betroffen sind, dürfen ohne nochmalige Genehmigung erneuert werden.

Formulare und Merkblätter:

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Zentraler Kontakt
E-Mail gewerbe@tuebingen.de
Fee Kapusta
Telefon 07071 204-1799
E-Mail fee.kapusta@tuebingen.de
Elisa Schmidt
Telefon 07071 204-2537
E-Mail elisa.schmidt@tuebingen.de