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Regelförderung für Musikvereine

Die Förderung für Musikvereine muss jährlich beantragt werden. Die Antragsfrist ist jeweils der 28. bzw. 29. Februar des Vorjahres:

  • für das Förderjahr 2025: Abgabe bis spätestens 29. Februar 2024
  • für das Förderjahr 2026: Abgabe bis spätestens 28. Februar 2025
  • etc.

Bitte beachten Sie das Merkblatt zur Förderung von Musikvereinen.

Ablauf:

Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag das untenstehende Formular. Füllen Sie das Formular digital aus und reichen Sie es unterschrieben zusammen mit den im Merkblatt aufgeführten erforderlichen Unterlagen ein.

Allgemeiner Hinweis: Die Regelzuschüsse des Fachbereichs Kunst und Kultur der Universitätsstadt Tübingen werden auf Grundlage der Förderrichtlinien für städtische Zuschüsse im Bereich Kunst und Kultur vergeben. Die Förderrichtlinien, die Sie aktuell unter www.tuebingen.de/kulturfoerderung abrufen können, sind hinsichtlich der Neuregelung der Förderung von Musikvereinen noch nicht aktualisiert. Bis auf Weiteres gelten für Musikvereine die in diesem Merkblatt beschriebenen Verfahren. Alle anderen in den Förderrichtlinien beschriebenen Verfahren (zum Beispiel zur Projektförderung) bleiben unverändert.

Formulare und Merkblätter:

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Christopher Blum
Telefon 07071 204-1538
E-Mail christopher.blum@tuebingen.de
Nadine Wagner
Telefon 07071 204-1541
E-Mail nadine.wagner@tuebingen.de