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Ausstellung eines Reisepasses für das Kind

Für Auslandsreisen benötigen Kinder ein Ausweisdokument. Dafür kommen bei Kindern mit deutscher Staatsangehörigkeit verschiedene Möglichkeiten in Betracht. Je nach Reiseziel sind das:

  • Reisepass
  • Personalausweis als Passersatz

Achtung: Für manche Reiseziele ist ein Reisepass für das Kind vorgeschrieben. Das ist zum Beispiel für Südostasien und für eine visafreie Einreisein in die USA der Fall. In viele Länder können Kinder aber auch mit einem Personalausweis oder gegebenenfalls Kinderreisepass einreisen, sofern dieser noch gültig ist. Das gilt vor allem für die Staaten der Europäischen Union (EU). Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.

Der Reisepass kann schon für Kinder von Geburt an ausgestellt werden und hat für unter 24Jährige eine Gültigkeitsdauer von sechs Jahren.

In folgenden Fällen ist ein Reisepass schon vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ungültig:

  • wenn er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Kindes nicht zulässt, weil das Lichtbild im Dokument stark vom Gesicht des Kindes abweicht. Der Zeitpunkt muss in jedem Einzelfall beurteilt werden.
  • wenn er verändert worden ist.
  • wenn Eintragungen fehlen oder mit Ausnahme des Wohnortes unzutreffend sind.

Tipp: In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen.

Voraussetzung:

Ihr Kind besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit.

Ablauf:

Sie müssen den Reisepass für Ihr Kind persönlich bei der Passbehörde des Hauptwohnsitzes des Kindes beantragen.

Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren müssen beide Elternteile den Antrag stellen, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht. Ein Elternteil kann sich bei der Antragstellung mit Vollmacht durch den anderen vertreten lassen.

Das persönliche Erscheinen des Kindes ist immer erforderlich, da dessen Identität geprüft werden muss. Außerdem muss es unterschreiben, wenn es zum Zeitpunkt des Passantrages 10 Jahre oder älter ist. Es ist auch zulässig, dass jüngere Kinder unterschreiben.

Die Abgabe von Fingerabdrücken ist bei Kindern ab 6 Jahren erforderlich.

Hinweis: Bei Fehlen eines Zeigefingers, ungenügender Qualität des Fingerabdrucks oder Verletzungen der Fingerkuppe, wird ersatzweise ein anderer Abdruck genommen. Fingerabdrücke werden nur dann nicht abgenommen, wenn die Abnahme aus dauerhaft bestehenden, medizinischen Gründen unmöglich ist.

Auskunftsservice
Sie möchten wissen, ob Ihr Reisepass oder Ausweis schon fertig ist? Bei der Datenzentrale Baden-Württemberg können Sie den Bearbeitungsstatus Ihres Ausweises online abfragen. Sie müssen nur die Seriennummer und Ihr Geburtsdatum eingeben. Die Seriennummer finden Sie auf dem Schreiben, dass Sie bei der Beantragung Ihres Ausweises bekommen haben. Voraussetzung für die Online-Abfrage: Mindestverschlüsselungsstärke von 128 Bit (SSL-Verschlüsselung), um eine sichere Übertragung der Antragsdaten zu gewährleisten. 
Bearbeitungsstatus des Ausweisdokumentes online

Weitere Informationen zu Pässen und Ausweisen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern.

Unterlagen:

  • Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass, falls vorhanden
  • bei Erstausstellung: aktuelle Geburtsurkunde des Kindes
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild im Passformat 35 x 45 mm
    Hinweis: Die biometrischen Lichtbilder müssen den einschlägigen Formvorschriften entsprechen. Eine Hilfestellung bietet dabei die Fotomustertafel für Personaldokumente.
  • wenn beide sorgeberechtigten Elternteile vorsprechen und den Antrag stellen: Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile. 
  • Sollte nur ein Sorgeberechtigter vorsprechen und die Antragstellung vornehmen:
  • Personalausweis oder Reisepass der antragstellenden Person
  • schriftliche, formlose Einverständniserklärung des anderen Sorgeberechtigten
  • Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des anderen Sorgeberechtigten
  • Bei einem Sorgeberechtigten mit alleinigem Sorgerecht zusätzlich:
  • Sorgerechtserklärung oder, wenn keine vorhanden ist, eine schriftliche Erklärung über das alleinige Sorgerecht; die Vorlage einer Sorgerechtsbescheinigung (Negativbescheinigung) kann verlangt werden.
  • Gegebenenfalls rechtskräftiges Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss oder nachträglichem Beschluss des Familiengerichts über das alleinige Sorgerecht oder vorläufiger Sorgerechtsbeschluss des Amtsgerichts (wenn beide Eltern im Inland leben) oder des Notariats (wenn ein Elternteil im Ausland lebt).
  • bei Vormundschaft: zusätzlich
  • Urkunde über die Bestellung zum Vormund


Achtung:

  • Bei der erstmaligen Antragstellung eines im Ausland geborenen Kindes sind unter anderem insbesondere das Original der Geburtsurkunde sowie die deutsche Übersetzung oder eine internationale Geburtsurkunde vorzulegen. Gegebenenfalls ist eine Namenserklärung vom Standesamt vorzulegen.

Tipp: Sie können sich vorab bei der zuständigen Passbehörde über die in Ihrem Einzelfall erforderlichen Unterlagen erkundigen.

Formulare und Merkblätter:

Kosten:

  • Die Gebühr für einen Reisepass mit 32 Seiten beträgt für Personen unter 24 Jahre: EUR 37,50.
  • Die Gebühr für ein Reisepass mit 48 Seiten (Zuschlag: EUR 22,00) beträgt für Personen unter 24 Jahre: EUR 59,50.
  • Die Gebühr für ein Reisepass im Expressverfahren (Zuschlag: EUR 32,00) mit 32 Seiten / 48 Seiten beträgt für Personen unter 24 Jahre: EUR 69,50 / EUR 91,50
  • In bestimmten Fällen kann sich die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses verdoppeln.

Rechtsgrundlage:

Passgesetz (PassG)

  • § 4 Passmuster
  • § 5 Gültigkeitsdauer
  • § 6 Ausstellung eines Passes

Zuständig:

sowie die Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Bebenhausen, Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen, Weilheim.