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Sonn- und Feiertagsverkauf

In der historischen Altstadt und in Bebenhausen können Händler von April bis November an den meisten Sonn- und Feiertagen zwischen 11 und 19 Uhr Reisebedarf, Sport- und Badegegenstände sowie Souvenirs verkaufen. Teilnehmen dürfen nur Geschäfte, deren Sortiment mindestens zur Hälfte aus diesen Waren besteht.

Voraussetzung:

Reisebedarf nach dem Gesetz über die Ladenöffnung in Baden-Württemberg sind Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien, Tabakwaren, Schnittblumen, Reisetoilettenartikel, Träger für Bild- und Tonaufnahmen, Bedarf für Reiseapotheken, persönlicher Witterungsschutz, Reiseandenken und Spielzeug geringeren Wertes, Lebens- und Genussmittel in kleineren Mengen sowie ausländische Geldsorten.

Es dürfen nur die genannten Waren verkauft werden. Andere Waren müssen für den Kunden erkennbar abgegrenzt werden. Die Verkaufsstellen dürfen an den freigegebenen Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 11 bis 19 Uhr öffnen. Wer an den zugelassenen Sonn- und Feiertagen Waren verkaufen möchte, muss dies vorher anmelden.

Formulare und Merkblätter:

Zuständig: