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Unterirdische Nutzung des Straßenraums

Bei privaten Bauvorhaben kann es erforderlich sein, Leitungen, Baugrubenumschließungen, Bohrpfähle und Injektionsanker im öffentlichen Straßenraum zu verlegen. Hierzu räumt die Fachabteilung Liegenschaften auf Antrag die entsprechenden Rechte ein, für die ein privatrechtliches Entgelt erhoben wird.

Ablauf:

Formlose Anfragen mit entsprechenden Lageplänen sind schriftlich an die Fachabteilung Liegenschaften zu richten.

Kosten:

  • Für Leitungen, Kabel, Überspannungen, nicht begehbare Kanäle und Leerrohre jährlich 3 Euro je Meter und Anzahl, mindestens jedoch 15 Euro
  • Für Kontrollschächte jährlich 15 Euro je Stück
  • Für Injektionsanker einmalig 150 Euro je Stück
  • Für Baugrubenumschließung und Bohrpfähle, die unterirdisch im Straßenraum verbleiben einmalig 60 Euro je Quadratmeter Straßenfläche
  • Für den Abschluss eines Gestattungsvertrages einmalig 50 Euro Prüfungsentgelt

Zuständig: