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Öffentliche Unterschriftsbeglaubigung für das Vereinsregister

Neu gegründete Vereine benötigen vor Eintragung in das Vereinsregister eine öffentliche Beglaubigung der Unterschriften ihrer Vorstandsmitglieder. Dasselbe gilt bei Wechsel der Vorstandsmitglieder oder bei Satzungsänderungen. 

Ablauf:

Die Vorstandsmitglieder leisten ihre persönliche Unterschrift vor dem Ratschreiber (im Standesamt) auf dem entsprechenden Formular des Registergerichts. Persönliche Anwesenheit (mit Personalausweis oder Reisepass) ist erforderlich. 

Unterlagen:

Die notwendigen Formulare erhalten Sie beim Registergericht. Diese finden Sie im Vereinsregister des Amtsgericht Stuttgart

Hinweis: Zum 10.03.2014 wurde das Vereinsregister des Amtsgerichts Tübingen zum Amtsgericht Stuttgart konzentriert. Ab diesem Zeitpunkt ist ausschließlich das Amtsgericht Stuttgart für die Führung des Vereinsregisters zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Amtgerichts Stuttgart.   

Formulare und Merkblätter:

Kosten:

23,80 Euro für die Beglaubigung von Unterschriften (Mindestgebühr). Eine Gebührenbefreiung kann bei Gemeinnützigkeit des Vereins gewährt werden. Dazu ist bei Unterschriftsbeglaubigung der letzte Freistellungsbescheid des Finanzamts vorzulegen.

Sonstiges:

Andere Unterschriftsbeglaubigungen sind nur eingeschränkt möglich und unter Umständen mit höheren Kosten verbunden. Diese richten sich nach dem Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare.

Unterschriftsbeglaubigungen auf Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen erfolgen durch die Betreuungsbehörde (Landratsamt Tübingen, Abteilung Soziales).

Unterschriften auf Dokumenten, die zur Verwendung im Ausland bestimmt sind, können  nicht beglaubigt werden; dazu wenden Sie sich an einen Notar.

Rechtsgrundlage:

§§ 77 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Zuständig:

sowie die Verwaltungsstellen in den Ortsteilen Bebenhausen, Bühl, Hagelloch, Hirschau, Kilchberg, Pfrondorf, Unterjesingen, Weilheim.

Ihre Ansprechpersonen:

Ilona Bitzer
Telefon 07071 204-1234
E-Mail ilona.bitzer@tuebingen.de
Iwona Zecca
Telefon 07071 204-1461
E-Mail standesamt@tuebingen.de
Antje Keller
Telefon 07071 204-1629
E-Mail standesamt@tuebingen.de