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Vorkaufsrecht der Gemeinde – Negativzeugnis beantragen

Bei Übertragungen von Grundstücken hat die Universitätsstadt Tübingen in bestimmten Fällen ein Vorkaufsrecht. Dies besteht beispielsweise bei:

  • Grundstücken, für die der Bebauungsplan eine Nutzung für öffentliche Zwecke festlegt
  • Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen

Wollen Sie ein Grundstück erwerben, benötigen Sie ein sogenanntes "Negativzeugnis", damit das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann. Mit dem Negativzeugnis bestätigt die Stadtverwaltung Tübingen, dass sie

  • kein Vorkaufsrecht für das Grundstück hat oder
  • dieses nicht ausübt.

Die Verkäufer- oder die Käuferseite muss der Universitätsstadt Tübingen den Inhalt des Kaufvertrags mitteilen. In den meisten Fällen übernimmt dies das beurkundende Notariat. Es beantragt schriftlich die Ausstellung des Negativzeugnisses beim Fachbereich Baurecht.

Die Erteilung des Zeugnisses erfolgt innerhalb der gesetzlichen Frist von drei Monaten.

Unterlagen:

Kaufvertrag

Kosten:

Die Gebühr für die Ausstellung eines Negativzeugnisses beträgt 50 Euro.

Rechtsgrundlage:

§§ 24-28 BauGB

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Kathrin Schairer
Telefon 07071 204-2563
E-Mail kathrin.schairer@tuebingen.de