Direkt zum Inhalt

Vorläufige Gaststättenerlaubnis

Wenn Sie einen bestehenden Betrieb übernehmen, kann die Fachabteilung Ordnung und Gewerbe Ihnen unter gewissen Voraussetzungen eine dreimonatige vorläufige Konzession erteilen, auch wenn Sie noch nicht alle erforderlichen Unterlagen vorgelegt haben.

Voraussetzung:

Eine vorläufige Gaststättenerlaubnis wird erteilt, wenn die Gaststätte räumlich und im Betrieb unverändert vom Vorgänger übernommen wird.

Ablauf:

Den Antrag auf vorläufige Gaststättenerlaubnis müssen Sie schriftlich und persönlich bei der Fachabteilung Ordnung und Gewerbe einreichen. Er muss handschriftlich unterschrieben oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein.

Unterlagen:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
  • Führungszeugnis für behördliche Zwecke
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister für behördliche Zwecke
  • Bescheinigung (Unterrichtsnachweis) der IHK über die Teilnahme an der Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen) oder Kopie der Negativbescheinigung
  • Pachtvertrag
  • Baupläne, Grundrisszeichnungen, Lagepläne
  • Bescheinigung vom Finanzamt in Steuersachen, aus der hervorgeht, ob die festgesetzten und fälligen Steuern und steuerlichen Erklärungspflichten erfüllt sind
  • Gewerbeanmeldung

Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:

  • bei eingetragenen Unternehmen: Handelsregisterauszug und gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (beispielsweise bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
  • Bei Vereinen: Vereinsregisterauszug

Bei der Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit im Einzelfall können neben den aufgeführten Dokumenten weitere Dokumente angefordert werden, die geeignet sind, eine Aussage über die persönliche Zuverlässigkeit des Antragstellers zu treffen.

Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) ist das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst auszufüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen sind für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einzureichen (beispielsweise Führungszeugnis, Personalpapiere). Für die juristische Person ist außerdem ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister zu beantragen.

Bei Personengesellschaften, die als solche nicht selbst erlaubnisfähig sind (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG), benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis, so dass für jeden ein Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen nötig sind.

Formulare und Merkblätter:

Sonstiges:

Bei Erteilung der vorläufigen gaststättenrechtlichen Erlaubnis ist zusätzlich eine Gewerbeanmeldung erforderlich.

Rechtsgrundlage:

§ 11 Gaststättengesetz (GastG) (vorläufige Erlaubnis und vorläufige Stellvertretungserlaubnis)

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Zentraler Kontakt
E-Mail gaststaetten@tuebingen.de
Elena Dröws
Telefon 07071 204-2617
E-Mail elena.droews@tuebingen.de