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Förderprogramm Photovoltaik und Batteriespeicher: Abschnitt E – PVT-Hybridkollektoren

Gefördert wird der Erwerb und die Installation von neuen, fest installierten PVT-Modulen zur Wärme- und Stromerzeugung. Es sind auch Anlagen, die im baulichen Zusammenhang von Gebäuden stehen, z. B. Anlagen auf Garagen sowie Überdachungen von Terrassen oder Carports etc. förderfähig. Die elektrische Mindestanlagenleistung beträgt 2 kWpeak.

Formulare und Merkblätter:

Zuständig: