Landratsamt erlässt zeitlich befristetes Wasserentnahmeverbot
Meldung vom 19.07.2022
Wegen der andauernden Trockenheit hat das Landratsamt Tübingen ein Wasserentnahmeverbot erlassen. Bis zum 30. September ist es verboten, Wasser mittels Pumpen aus einem oberirdischen Gewässer zu entnehmen. Lediglich das Schöpfen von Wasser mit Handgefäßen wie Eimern und Gießkannen bleibt zulässig. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Auch mit Blick auf die gegenwärtige Hitzeperiode appelliert das Landratsamt an das Verantwortungsbewusstsein aller, besonders sparsam mit der Ressource Wasser umzugehen.
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