Notbetreuung in städtischen Kitas
Eltern können ihre Kinder direkt bei der Einrichtungsleitung für die Notbetreuung anmelden. Die Kinder werden in kleineren Gruppen als im Regelbetrieb betreut.
Für die Notbetreuung werden die regulären Gebühren fällig. Ob Familien, die im Januar keine Notbetreuung in Anspruch nehmen, Betreuungsgebühren zahlen müssen, entscheidet der Gemeinderat. Die Stadtverwaltung wird dem Gemeinderat vorschlagen, allen Familien, die keine Notbetreuung in Anspruch nehmen, die Gebühren zu erlassen.