Zugangsregelungen in den städtischen Dienststellen
Wer eine städtische Dienststelle besuchen möchte, sollte sich im Vorfeld erkundigen, ob ein Termin vereinbart werden muss. Alle Ansprechpartner gibt es auf einen Blick unter Bürgerservice - Dienststellen A bis Z. Generell gilt in allen städtischen Einrichtungen Maskenpflicht: Personen über 18 Jahren müssen eine FFP2-Maske tragen. Bei jüngeren Personen genügt eine medizinische Maske. Ebenso müssen die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
Besuche in den Bürgerbüros Stadtmitte, Derendingen und Lustnau sowie in den Verwaltungsstellen sind in der Regel nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine kann man über das Online-Terminsystem buchen.