Wie beantrage ich Briefwahl?
Wer Briefwahl beantragen möchte, hat folgende Möglichkeiten:
- schriftlich mit der Wahlbenachrichtigung
- online beantragen (dazu ist die Wahlbenachrichtigung erforderlich)
- per Quick Response (QR-Code): Über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung kann mit mobilen Endgeräten ein Antrag aufgerufen werden, der nur noch um das Geburtsdatum ergänzt werden muss.
- per E-Mail an wahlen
tuebingen.de unter Angabe von Name, vollständiger Anschrift, Ausstellungsdatum des Personalausweises oder Reisepasses und ggf. einer abweichenden Versandanschrift.
Empfehlung: Briefwahlunterlagen persönlich abholen
Aufgrund des kurzen Zeitfensters für den Versand und den Rückversand der Briefwahlunterlagen empfiehlt die Stadtverwaltung, die Briefwahlunterlagen persönlich im Rathaus am Markt, in den Bürgerbüros Lustnau und Derendingen oder bei einer Verwaltungsstelle zu beantragen und gleich mitzunehmen, da nur so sichergestellt ist, dass die Unterlagen rechtzeitig vorliegen. Für die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen ist keine vorherige Online-Beantragung notwendig. Wer möchte kann, auch direkt vor Ort wählen und die Unterlagen gleich wieder abgeben.
Nach den neuen gesetzlichen Regelungen kann man Briefwahlunterlagen bis spätestens Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr beantragen.
Wahl-Theke im Rathaus am Markt
Im Foyer des Rathauses am Markt gibt es eine Wahl-Theke. Dort kann man Briefwahlunterlagen beantragen und auch direkt vor Ort wählen. Die Öffnungszeiten sind:
- Montag bis Donnerstag 8 bis 18 Uhr
- Freitag, 21. Februar 2025, 8 bis 15 Uhr