Informationen für Vermieterinnen und Vermieter
Wie wohnen die Geflüchteten in Tübingen?
Ein Teil der Geflüchteten aus der Ukraine ist derzeit noch in den Landeserstaufnahmeeinrichtungen. Nach ihrem Aufenthalt dort werden die Geflüchteten auf Stadt- und Landkreise verteilt. Andere sind bereits im Stadtgebiet Tübingen angekommen. Für die Unterbringung der Geflüchteten im Stadtgebiet Tübingen tragen Kommune und Landkreis eine gemeinsame Verantwortung. Dazu nutzen Stadt und Landkreis in Abstimmung auch privat angemieteten Wohnraum. Die ersten sechs Monate kümmert sich das Landratsamt um die Geflüchteten (vorläufige Unterbringung). Danach übernimmt die Stadtverwaltung die Betreuung (Anschlussunterbringung).
Welche Art von Wohnraum sucht die Stadtverwaltung?
Wohnraum wird hauptsächlich für kleine Familien benötigt, teilweise werden einzelne Geflüchtete oder mehrere Alleinerziehende auch in Wohngemeinschaften zusammen untergebracht. Jedes Wohnangebot ist willkommen! Wir freuen uns ganz besonders über abgeschlossene Wohnungen oder Gebäude.
Für welchen Zeitraum kann man den Wohnraum vermieten?
Wie die derzeitige Situation sich entwickelt, ist kaum abzusehen. Die Stadtverwaltung geht deshalb derzeit davon aus, dass der dringende Bedarf an Wohnraum noch länger bestehen wird. Deshalb wird Wohnraum für eine längerfristige Vermietung gesucht. Eine sehr knappe zeitlich befristete Vermietung – weniger als ein Jahr – eignet sich deshalb nur für die vorläufige Unterbringung der Geflüchteten, die durch das Landratsamt betreut werden. Falls Sie Ihren Wohnraum nur für einen Zeitraum für weniger als ein Jahr zur Verfügung stellen können, wenden Sie sich bitte direkt an das Landratsamt Tübingen unter ukraine@kreis-tuebingen.de.
Angebote, die bei der Stadtverwaltung eingehen und für weniger als ein Jahr zur Verfügung stehen, werden direkt an den Landkreis weitergeleitet.
Wer ist Vertragspartner?
Sollten Sie den Wohnraum für eine längere Frist anbieten können, schließt die GWG Tübingen die Mietverträge im Namen der Universitätsstadt Tübingen ab und kümmert sich gemeinsam mit Stadt und Landratsamt um die Verwaltung der Wohnungen. Die Mietkaution wird von der Universitätsstadt Tübingen übernommen.
Welche Miethöhe darf man ansetzen?
Die meisten Geflüchteten erhalten zunächst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder sind auf die Leistungen der Sozialleistungsträger angewiesen. Dafür werden Obergrenzen für die Anmietung von Wohnraum festgelegt. Darüber hinaus orientieren sich die Mietobergrenzen am festgelegten Wohnraumbedarf der Haushalte. Die derzeitigen Obergrenzen belaufen sich deshalb je nach Wohnraumgröße in etwa zwischen 8 und 9,50 Euro Netto-Kaltmiete – ohne die kalten Betriebskosten. Einzelheiten zur Angemessenheit der Miethöhe können im individuellen Gespräch geklärt werden.
In welchem Rahmen findet eine Wohnungsbesichtigung statt?
Wenn für den Wohnraum eine längerfristige Mietoption besteht, wird die Wohnung durch Mitarbeitende der Stadtverwaltung aus den Bereichen Wohnraum und Hilfen für Geflüchtete besichtigt. In einigen Fällen können weitere Fachleute der Verwaltung hinzugezogen werden, zum Beispiel zu Fragen des Brandschutzes oder der Renovierung. Wenn der Wohnraum geeignet ist, schließt die GWG anschließend mit den Vermietenden den Mietvertrag ab.
Wer kümmert sich um die Mieterinnen und Mieter?
Während der ersten sechs Monate werden die Geflüchteten durch Mitarbeitende des Landratsamts betreut. Im Anschluss kümmern sich die Integrationsmanagerinnen und Integrationsmanager der städtischen Fachabteilung Hilfen für Geflüchtete um die Menschen, wenn diese noch Bedarf hierfür haben.
Was ist, wenn die Wohnung erst noch renoviert werden muss?
Bei größeren Mietobjekten wie Mehrfamilienhäusern oder mehreren Wohnungen kann geprüft werden, ob eine Instandsetzung sinnvoll finanziert werden kann. Um die Instandsetzung kümmert sich dann die GWG.
Was ist, wenn meine Wohnung nicht möbliert ist?
Bereits möblierte Wohnungen können zu einem Aufschlag angemietet werden. Dort, wo noch Möbel beschafft werden müssen, kümmern sich Stadt und Landkreis mit Hilfe von Ehrenamtlichen um eine Möblierung.