Anmelden bei der Meldebehörde

Menschen, die aus der Ukraine nach Tübingen geflüchtet sind, müssen sich vor Ort anmelden und dazu persönlich bei der Meldebehörde vorsprechen. Erst danach können sie soziale Leistungen in Anspruch nehmen. Eine Vorsprache ist nur mit einem Termin möglich.

Terminvereinbarung

Telefon 07071 204-0
E-Mail buergeramt@tuebingen.de

Beim Termin vorzulegen sind:

  • der Pass (möglichst der internationale Pass mit Angaben in lateinischen Buchstaben)
  • Personenstandsurkunden (falls vorhanden; möglichst ins Deutsche oder Englische übersetzt)
  • eine Wohnungsgeberbescheinigung

Wer in einem Ortsteil untergekommen ist, kann sich auch in der dortigen Verwaltungsstelle anmelden.

Weitere Informationen
Dienststellen A-Z - Universitätsstadt Tübingen (tuebingen.de)