Antrag auf Registrierung von Fremdenbeherbergung

Laut Satzung der Universitätsstadt Tübingen zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum vom 10.03.2022 ist die Nutzung von Wohnraum zum Zweck der Fremdenbeherbergung ab dem 15.03.2022 nur noch mit Einschränkungen erlaubt. Vermieterinnen und Vermietern ist es untersagt, ohne Genehmigung mehr als 50% der Wohnfläche für mehr als 10 Wochen im Jahr zur Fremdenbeherbergung zu nutzen. Für jede Vermietung zum Zweck der Fremdenbeherbergung muss eine Registrierungsnummer beantragt werden. Die Registrierungsnummer ist beim Anbieten und Bewerben des für diesen Zweck genutzten Wohnraums stets und für die Öffentlichkeit gut sichtbar anzugeben.

Antrag auf eine Registrierungsnummer für Anbieterinnen und Anbieter von Wohnraum zur Fremdenbeherbergung

Persönliche Angaben

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Stellen Sie den Antrag in Vertretung einer juristischen Person (Firma oder Verein)?
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Daten der zur Fremdenbeherbergung vorgesehenen Wohnung in Tübingen

    z.B. "1. OG links" oder Geschoss oder Wohnungsnummer
    Auflistung aller verwendeten oder beabsichtigten Vertriebswege für die betroffene Wohnung bzw. die betroffenen Räume der Wohnung, wobei die jeweils genutzen Printmedien, Internetplattformen oder andere Vertriebswege konkret einzeln zu benennen sind

    Beabsichtigte Nutzung der Wohnung

    Ich biete die Wohnung zum Zweck der Fremdenbeherbergung an.

    Beantragung

    Die für Ihren Antrag zuständige Stelle wird sich gegebenenfalls bei Ihnen melden und nach zusätzlichen Angaben und Nachweisen fragen.
    Was muss die Person, die Ihren Antrag bearbeitet, noch wissen, um ihn zu verstehen? (optional)

    Informationen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung

    Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist die Universitätsstadt Tübingen, Am Markt 1, 72070 Tübingen, E-Mail: stadt@tuebingen.de, vertreten durch Oberbürgermeister Boris Palmer.

    Zum behördlichen Datenschutzbeauftragten der Universitätsstadt Tübingen können Sie über die E-Mail Adresse datenschutz@tuebingen.de Kontakt aufnehmen.

    Die personenbezogenen Daten, die Sie im Antrag auf eine Registrierungsnummer angegeben haben, werden von den zuständigen Beschäftigten der Universitätsstadt Tübingen ausschließlich zum Zwecke der Registrierung und ggf. zur Erfüllung weiterer baurechtlicher Aufgaben der Baurechtsbehörde der Universitätsstadt Tübingen verarbeitet.

    Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Universitätsstadt Tübingen liegenden Aufgabe erforderlich. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ergibt sich daher aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 e DSGVO in Verbindung mit der Satzung der Universitätsstadt Tübingen über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum in der Universitätsstadt Tübingen (Zweckentfremdungsverbotssatzung – ZwEVS).

    Eine Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet nicht statt.

    Die Daten werden nicht gelöscht.

    Soweit die gesetzlichen und persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind, steht Ihnen das Recht auf Auskunft über die verarbeiteten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Datenverarbeitung (Art 18 DSGVO) und das Recht auf Widerspruch gegen die Datenverarbeitung wegen besonderer Umstände zu (Art. 21 DSGVO). Außerdem haben Sie das Recht, ihre personenbezogenen Daten, in einem übertragbaren Format zu erhalten (Art. 20 DSGVO).

    Jede betroffene Person hat außerdem das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, poststelle@lfdi.bwl.de), wenn sie der Ansicht sind, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet wurden.

    Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 10a Abs. 2 der Satzung der Universitätsstadt Tübingen über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohn-raum in der Universitätsstadt Tübingen (Zweckentfremdungsverbotssatzung – ZwEVS). Die Universitätsstadt Tübingen benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag auf Antrag auf eine Registrierungsnummer zu bearbeiten. Wenn Sie die erforderlichen Daten gem. § 10a Abs. 2 ZwEVS nicht angeben, wird dies nach § 13 ZwEVS als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 € geahndet.