Zur Kenntnis genommen

BVB2016/0036, BGV2017/0067.
BVB2017/0007 noch zu klären: genaue Anzahl der zu Beherbergenden, Stellplätzgröße ausreichend für Nutz- und Transportfahrzeuge, ausreichend Stellplätze, Erschließungszustand der Zufahrts- bzw. Querstraße.