Vorlage zur Kenntnis genommen

OR Bühl beschließt: Ziff. 3 wird nicht zugestimmt, Die Kosten bei Urrnengemeinschaftsgräbern, im Gegensatz zu Urneneinzelgräbern und Erdbestattungen, scheinen zu hoch kalkuliert. Unter Ber. dieser Anm. zu Ziff.3 wird der Friedhofssatzung zugestimmt.