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Förderung eines Freiwilligen (BFD, FSJ) in einer Kultureinrichtung

Die Universitätsstadt Tübingen fördert Maßnahmen oder Leistungen, die in besonderem Maße zur Erhaltung und Förderung künstlerischer und kultureller Aktivitäten der Stadt beitragen. Die Förderbereiche und -schwerpunkte sind in den Förderrichtlinien beschrieben. Diese sollen Transparenz und somit Demokratie und Chancengleichheit in der städtischen Kulturförderung ermöglichen. Grundlage dieser Richtlinien sind die Eckpunkte der Tübinger Kulturkonzeption und deren Handlungsfelder und Ziele.

Die Universitätsstadt Tübingen fördert die Arbeit einer oder eines Freiwilligen in einer Kultureinrichtung. Dieser Freiwilligendienst kann im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) oder des Freiwilligen Sozialen Jahrs in der Kultur (FSJ Kultur) stattfinden. Wenn Sie als Kultureinrichtung die Förderung einer oder eines Freiwilligen beantragen möchten, reichen Sie bitte den ausgefüllten Antrag bis spätestens 15. Dezember des Vorjahres ein. Die Auszahlung des Zuschusses können Sie beantragen, sobald der Arbeitsvertrag unterschrieben ist.

Formulare und Merkblätter:

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Nadine Wagner
Telefon 07071 204-1541
E-Mail nadine.wagner@tuebingen.de