© 2005 www.tuebingen.de | Fachbereich FinanzenDer Fachbereich Finanzen, ehemals Stadtkämmerei, ist für die städtische Finanzplanung zuständig und schafft die Voraussetzungen für einen geregelten Haushalt. Hierzu gehört die Aufstellung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans. Der Fachbereich überwacht den Haushaltsvollzug und sorgt für die ordnungsgemäße Abwicklung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben. Er stellt die Jahresrechnung auf und verwaltet die Kredite (Kreditaufnahmen, Schuldenverwaltung) und die gewährten Darlehen. Das kommunale Abgaberecht, die Aufstellung von Kostenrechnungen, Gebühren- und Entgeltkalkulationen und die Beantragung von Staatszuschüssen sowie die Bearbeitung von Versicherungsfällen und die Verfolgung von städtischen Schadenersatzansprüchen sind weitere Arbeitsgebiete. Die Abteilung Stadtkasse kümmert sich als Einheitskasse der Stadt um den gesamten aus- und eingehenden Zahlungsverkehr, um Kassen- und Buchführung sowie um die Durchführung von Mahn- und Vollstreckungsverfahren. Die Steuerabteilung des Fachbereichs Finanzen ist für die Erhebung der Grund-, Gewerbe-, Vergnügungs- und Hundesteuer zuständig. Die An- und Abmeldung von Hunden nimmt das Bürgeramt in der Schmiedtorstraße entgegen. Außerdem können An- und Abmeldungen auch direkt in der Steuerabteilung vorgenommen werden. Seit Anfang 2009 hat sich der Aufgabenbereich der Steuerabteilung um die neu in Tübingen eingeführte Zweitwohnungsteuer erweitert. Fachbereich Finanzen
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