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Wohnberechtigungsschein beantragen

Diese Leistung kann online beantragt werden.
Online-Service

Wer eine kostengünstige Sozialmietwohnung beziehen will, muss dem Vermieter einen in Baden-Württemberg ausgestellten Wohnberechtigungsschein vorlegen. Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist abhängig vom Einkommen.

Der Wohnberechtigungsschein ist eine Voraussetzung für den Bezug einer geförderten und gebundenen Sozialmietwohnung und bietet seinem Inhaber die Möglichkeit zum Abschluss eines Mietvertrages – er verleiht ihm aber keinen Anspruch zum Bezug einer solchen Wohnung.

Voraussetzung:

Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist einkommensabhängig. Näheres regelt das Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG). So kann zum Beispiel eine alleinstehende Person mit bis zu 57.800 Euro und eine Familie mit zwei Kindern und maximal 75.800 Euro Bruttojahreseinkommen einen Wohnberechtigungsschein erhalten. Zudem kann für besonders geförderte Mietwohnungen auch bei Überschreitung der Einkommensgrenze ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt werden.

Ablauf:

Wenn Sie in Tübingen gemeldet sind oder aus einem anderen Bundesland kommend nach Tübingen ziehen möchten, können Sie den Wohnberechtigungsschein persönlich oder auf dem Postweg bei der Stadt Tübingen beantragen. Wohnen Sie in einer anderen Stadt in Baden-Württemberg und planen einen Umzug nach Tübingen, müssen Sie den Wohnberechtigungsschein in der Gemeinde beantragen, in der Sie noch wohnen. Eine eigenhändige Unterschrift ist erforderlich.

Der Wohnberechtigungsschein ist ein Jahr gültig und auf Baden-Württemberg begrenzt. Die Wohnungsgröße richtet sich nach der Anzahl der Personen, die im Haushalt leben:

  • für einen Alleinstehenden: 45 qm Wohnfläche
  • für einen 2-Personen-Haushalt: 2 Wohnräume oder 60 qm Wohnfläche
  • für einen 3-Personen-Haushalt: 3 Wohnräume oder 75 qm Wohnfläche
  • für einen 4-Personen-Haushalt: 4 Wohnräume oder 90 qm Wohnfläche
  • für jede weitere haushaltsangehörige Person erhöht sich die Wohnfläche um einen Raum oder 15 qm

Formulare und Merkblätter:

  • Checkliste Antragsunterlagen Wohnberechtigungsschein
  • Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins

Rechtsgrundlage:

Informationen, Musterformulare und Gesetzestexte zur Wohnberechtigung – Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Zuständig:

  • Soziale Leistungen

Ihre Ansprechpersonen:

Elke Waller
Telefon 07071 204-1331
E-Mail elke.waller@tuebingen.de
Ulrike Ilg
Telefon 07071 204-2434
E-Mail ulrike.ilg@tuebingen.de
Wohnbaugesellschaften in Tübingen

Wohnbaugesellschaften in Tübingen

Um preisgünstigen Wohnraum in Tübingen zu finden, gibt es die Möglichkeit, bei den Tübinger Wohnbaugesellschaften eine Anfrage zu stellen.

  • GWG Tübingen mbH
    Konrad-Adenauer-Str. 8
    72072 Tübingen

    www.gwg-tuebingen.de/
  • GSW Gesellschaft für Siedlungs- und Wohnungsbau Baden-Württemberg mbH
    Außenstelle Tübingen
    Wennfelder Garten 12
    72072 Tübingen

    www.gsw-sigmaringen.de/
  • Kreisbaugesellschaft Tübingen mbH
    Hechinger Straße 22
    72072 Tübingen

    https://kreisbau.com/geschaeftsstelle/
  • Postbaugenossenschaft Baden-Württemberg eG
    Geschäftsstelle Tübingen
    Fürststraße 5
    72072 Tübingen

    https://postbau.de/
WG-Zimmer für geflüchtete Menschen

WG-Zimmer für geflüchtete Menschen

Die Initiative Zusammenleben Willkommen hilft geflüchteten Menschen, privaten Wohnraum zu finden. Sie bringt Menschen, die Wohnraum zur Verfügung stellen möchten und Wohnraumsuchende zusammen, egal ob in einer Wohngemeinschaft, Familie oder in einer anderen Wohnform.

Wer sich für geflüchtete Menschen engagieren möchte, ist in dieser Initiative ebenso herzlich willkommen.

Weitere Informationen
https://zusammenleben-willkommen.de/vermittlung/

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