Tübingen Universitätsstadt

Geflüchtete in Tübingen

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Städtische Fördermittel für selbstorganisierte Unterstützerkreise

Selbstorganisierte Unterstützerkreise unterstützen Geflüchtete und Asylsuchende im Alltag: von der Begleitung zu Behörden bis hin zur Sprachförderung und Hausaufgabenhilfe. Für finanzielle Aufwendungen, die aus diesem freiwilligen Engagement entstehen, und insbesondere für die Selbstorganisation des freiwilligen Engagements (siehe Konzept) gewährt die Stadtverwaltung Fördermittel.

Formulare und Merkblätter:

  • Antrag auf Erstattung für Sachaufwendungen und kleinere Investitionen
  • Antrag auf Übernahme von Anerkennungspauschalen
  • Antrag auf Übernahme von Übungsleitungspauschalen
  • Konzept zur Förderung des freiwilligen Engagements
  • Anlage Belegliste für Unterstützerkreise
  • Anlage Mitgliederliste für Unterstützerkreise

Zuständig:

  • Fachabteilung Hilfen für Geflüchtete

Ihre Ansprechpersonen:

Beate Ulmer
Telefon 07071 204-1471
E-Mail beate.ulmer@tuebingen.de
Städtische Fördermittel für Projekte mit Geflüchteten

Städtische Fördermittel für Projekte mit Geflüchteten

Die Stadtverwaltung fördert Projekte, die Flüchtlinge und Asylsuchende in Tübingen im Alltag unterstützen, damit deren gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht wird. Dazu gehören die Organisation von Hilfen im Alltag über Hausaufgabenhilfe über Sprachförderung und bis zu Unterstützung bei der Suche nach einem Ausbildungs- oder Arbeitsplatz.

Weitere Ziele sind die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements und von sozialen Netzwerken im Stadtteil und die Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die freiwillig Engagierte für eine sinnvolle Beratung und Begleitung von Flüchtlingen benötigen.

Organisationen und Vereine können in diesem Rahmen Fördermittel bis zu einer Gesamtsumme von 1.000 Euro oder bis maximal 5.000 Euro beantragen.

Formulare und Merkblätter:

  • Antrag auf Projektzuwendung „Integration Flüchtlinge“ bis 1.000 Euro
  • Antrag auf Projektzuwendung „Integration Flüchtlinge“ über 1.000 Euro
  • Förderrichtlinien für Projekte zur Integration von Flüchtlingen und Asylsuchenden
  • Kosten- und Finanzierungsplan „Integration Flüchtlinge“

Zuständig:

  • Stabsstelle Gleichstellung und Integration