Eine endgültige Rückmeldung zur Vorlage 202/2018 steht noch aus und wird nach TO2 beschlossen: Der OSR bekräftigt seinen Beschluss vom 17.10.18 unter Punkt 3.2.1.2 Seite 12 Grundstücksverg.:...mit OV "(ergänzend:)"und mit dem Ortschaftsrat"
Der OSR stimmt der Vorlage 397 zu unter der Voraussetzung, dass, wie hiermit beantrragt, die Aufnahme des östlichen Ortsrands (wie schon im Rahmenplan 2006 als Möglichkeit vorgesehen) als Baugebiet in den FLNP als Gebiet zur Wohnbebauung erfolgt.