TOP Ö 3: Satzung zur Begrenzung der Miethöhe bei öffentlich geförderten Wohnungen
Sitzung: 16.05.2013 GR/118/2013
beschlossen
mit einer Änderung in § 3 der Satzung: Nach der Modernisierung von Wohnungen beträgt der Abschlag 15 % (statt 10 %).
Vorlage: 377/2012