TOP Ö 11: Neufassung der Geschäftsordnung für Ortsbeiräte
Sitzung: 16.05.2013 GR/118/2013
Vorlage 119/2013 mit Vorlage 119a/2013 und folgender Änderung beschlossen: § 1 Abs. 2 Satz 3 lautet: "Sie dürfen nicht in mehr als in einem Ortsbeirat Mitglied sein."
Vorlage: 119/2013