Tagesordnungspunkt
TOP Ö :
Bezeichnung | Inhalt |
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Sitzung: | 07.03.2016 GR/031/2016 |
: | beschlossen |
mit Änderungen: Ziff. 2 lautet: "In Abwägung der Belange der Wirtschaftlichkeit, des Städtebaus und der Nutzerfreundlichkeit regt die Stadt an, für das Planfeststellungsverfahren die Unterführung zu Grunde zu legen." Keine Abstimmung über Ziff. 3. | |
Vorlage: | 26b/2016 |