TOP Ö :
Sitzung: 07.03.2016 GR/031/2016
beschlossen
mit Änderungen: Ziff. 2 lautet: "In Abwägung der Belange der Wirtschaftlichkeit, des Städtebaus und der Nutzerfreundlichkeit regt die Stadt an, für das Planfeststellungsverfahren die Unterführung zu Grunde zu legen."
Keine Abstimmung über Ziff. 3.
Vorlage: 26b/2016