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Aufenthalt für Studierende aus der EU

Studienbewerber aus der Europäischen Union (EU) und den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen benötigen für die Einreise in das Bundesgebiet kein Visum und für den Aufenthalt in Deutschland keinen Aufenthaltstitel.

Voraussetzung:

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Zulassung zum Studium beziehungsweise Immatrikulation
  • Sicherstellung der Finanzierung des Lebensunterhalts (derzeit etwa 700 Euro monatlich) und der Krankenversicherung in Deutschland

Ablauf:

Die Anmeldung der Wohnung ist ausreichend.

Das Vorliegen der Freizügigkeitsvoraussetzungen muss glaubhaft gemacht werden.

Im Einzelfall können Unterlagen angefordert werden.

Unterlagen:

  • Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  • Bescheinigung der Zulassung zum Studium oder Immatrikulationsbescheinigung
  • Finanzierungsnachweis (in der Regel genügt eine schriftliche Zusage einer wirtschaftlich leistungsfähigen juristischen oder natürlichen Person)
  • Nachweis über die Krankenversicherung

Formulare und Merkblätter:

Rechtsgrundlage:

  • § 4 Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) (Nicht erwerbstätige Freizügigkeitsberechtigte)
  • § 5 Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) (Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht)

Zuständig:

Ihre Ansprechpersonen:

Frau Saada
Telefon 07071 204-2550
E-Mail auslaenderamt@tuebingen.de
Frau Tempel
Telefon 07071 204-2550
E-Mail auslaenderamt@tuebingen.de
Frau Maliqi
Telefon 07071 204-2550
E-Mail auslaenderamt@tuebingen.de